Sicherheit:
Mit unserer mehr als 35jährigen Erfahrung im US-amerikanischen Immobilienmarkt stehen wir Ihnen als Partner- vor dem Erwerb, während der notariellen Verbriefung und nach dem Kauf Ihrer WSG-Immobilie helfend und unterstützend zur Seite.
Unsere Fokussierung von mehr als 25 Jahren auf den Immobilienmarkt in Südwest Florida, mit den daraus resultierenden Netzwerken zu Banken, Behörden und anderen Marktteilnehmern, bietet die beste Voraussetzung für gute Immobiliengeschäfte.
Prüfung:
Alle von unserer WSG-Firmengruppe erworbenen Grundstücke wurden vor Kauf mithilfe unseres umfangreichen, über die Jahre von WSG entwickelten Prüfkatalogs getestet. Dieser umfasst, je nach Grundstückstyp zwischen 30 bis 50 Qualitätsmerkmale. Erst danach entscheidet WSG über einen Kauf, bzw. einer Ablehnung des Kaufangebotes.
So verhindern wir, dass unsere Kunden mit sogenannten leider weit verbreiteten "Touristengrundstücken" konfrontiert werden, die nicht selten minderwertig bis wertlos sind.
Partner der WSG-Gruppe zeichnen sich alle durch eine hohe Zuverlässigkeit aus. Dies ist wichtig, um unsere Kunden vor "Überraschungen" zu schützen.
Dazu gehört, dass alle WSG-Partner über einen langen Zeitraum mit WSG geschäftliche Verbindungen pflegen. Für WSG-Kunden bedeutet dies, Planbarkeit über die komplette Abwicklungsphase und darüber hinaus.
So stehen wir unseren Kunden auch nach dem Erwerb einer WSG-Immobilie unterstützend zur Seite, wenn z.B. Fragestellungen im Zusammenhang mit US-Behörden aufkommen. Sprechen Sie uns an und unsere Kollegen kümmern sich zeitnah um Ihr Anliegen, um es danach mit Ihnen zu besprechen.
In den mehr als 25 Jahren unserer Aktivitäten in Südwest Florida haben wir sehr enge Verbindungen zu Banken, Behörden und anderen Marktteilnehmern aufgebaut. Daher sind wir sowohl über laufende Erschließungsplanungen, als auch über zukünftige Projektierungsaktivitäten informiert.
Dies ist z.B. dann von großer Bedeutung, wenn Erschließungsmaßnahmen geplant, projektiert, oder umgesetzt werden. Die Detailkenntnisse dieser Aktivitäten lässt in vielen Fällen Rückschlüsse darauf zu, welche Grundstücke davon betroffen sind und welche nicht.
So kommt es nicht selten vor, dass von einem Grundstück zum Nächsten die Erschließungsmaßnahme beendet wird. Was sich dann in aller Regel im heutigen Kaufpreis als auch beim späteren Wiederverkauf widerspiegelt.
Die sehr umfangreiche Betreuung unserer Kunden durch WSG hat im Wesentlichen zu unserem Erfolg beigetragen und wird von unseren Kunden immer wieder mit Folgeinvestitionen honoriert.
Aber auch Family-Offices und institutionelle Anleger greifen gerne auf unsere Kenntnisse und Erfahrungen zurück, um erfolgreiche Investitionen mit uns zu tätigen. Die über die Jahrzehnte gewachsene Fachkenntnis unserer Mitarbeiter, in Verbindung mit den Fakten und Marktgegebenheiten, überzeugt immer mehr Investoren davon in Charlotte County und auf der Rotonda Halbinsel mit WSG zu investieren.
Natürlich betreuen und unterstützen wir unsere Kunden beim späteren Wiederverkauf über unsere Partner.
Sprechen Sie mit uns. Gerne erläutern wir Ihnen Ihre Vorteile von einer Immobilieninvestition in geprüfte Baugrundstücke der WSG-Firmengruppe.
Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung zum Ablauf eines Grundstückkaufs in Südwest-Florida mit WSG-Germany
sicher, einfach, bequem
Informationen zum Ablauf eines Grundstückkaufs
Deutscher Vermittlungsauftrag und amerikanischer Vacant-Land-Contract
Als Erstes wird ein deutscher Vermittlungsauftrag zwischen den Parteien nach deutschem Recht unterzeichnet, welcher das zu erwerbende Grundstück, dessen Ausstattung und Größe exakt bezeichnet, Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer regelt. Weiterhin werden der Kaufpreis in Euro bzw. US-Dollar und die Zahlungsmodalitäten und -zeitpunkte festgelegt.
Gleichzeitig mit dem o. g. Vermittlungsauftrag wird ein amerikanischer „Vacant-Land-Contract“ abgeschlossen. Dieser Vacant-Land-Contract enthält eine sorgfältige Beschreibung (z.B. Erschließungsmaßnahmen) des zu erwerbenden Grundstücks. Es ist darauf zu achten, dass die Vertragsparteien in dem Kaufvertrag korrekt bezeichnet sind. Der Vertrag muss die genaue Grundbuchnummer nebst der Straßen-/Postadresse des Grundstücks enthalten.
Ebenfalls muss der exakte Kaufpreis in US-Dollar, Zahlungsbedingungen und das Datum der notariellen Auflassung und Verbriefung (Closing-Date) aufgeführt sein. Im nächsten Schritt wird vom Verkäufer eine so genannte Title-Agency (vergleichbar mit deutschem Notariat) mit der rechtlichen Untersuchung des Grundstücks, dem „Title-Search“, und der Abwicklung der Eigentumsübertragung beauftragt. Diese Title-Agency prüft, ob sich das Grundstück tatsächlich in dem vertraglich vereinbarten Zustand befindet, das Grundstück evtl. mit Hypotheken oder Fremdrechten belastet, oder der Verkäufer juristisch berechtigt ist, das Grundstück zu verkaufen. Nach Abschluss all dieser Prüfungen erfolgt zeitnah die Erstellung eines amerikanischen „Settlement-Statements“ (Vertrag zur Eigentumsübertragung) zur Verbriefung, durch den Notar der Title-Agency in USA.
Title-Insurance, Warranty-Deed und Closing-Date
Um sich als Käufer gegen einen evtl. Fehler der Title-Agency oder des Grundbuchamts abzusichern, wird grundsätzlich auf Kosten des Verkäufers eine „Title-Insurance“ (Rechtstitel-Versicherung) abgeschlossen. Die von der Title-Agency recherchierten Informationen werden in einer Grundstücksübertragungsurkunde, dem so genannten „Warranty-Deed“ erfasst. In dieser Urkunde wird der Eigentumsübertrag in allen Einzelheiten geregelt. Bis zum festgelegten Closing-Date (notarieller Vollzug des Kaufvertrags und Mitteilung ans amerikanische Grundbuchamt über den Besitzerwechsel) hat der Grundstücksverkäufer den notariellen Nachweis seines Eigentums an dem Grundstück zu führen und diesen Warranty-Deed an die Title-Agency weiterzuleiten. Weiterhin hat der Käufer den Kaufpreis fristgerecht bis zum vereinbarten Closing-Date in die USA auf das Treuhandkonto (Escrow-Account) der Title-Agency zu überweisen.
Eigentumsübertragung per Settlement-Statement
Das so genannte „Closing“ bezeichnet dann den eigentlichen Übergang des Eigentums zum vorher im Vacant-Land-Contract beantragten und von der Title-Agency festgelegten Datum (Closing-Date). Die Übertragung wird durch den Notar der Title-Agency vorgenommen. Im sog. „Settlement-Statement“ (Vertrag zur Eigentumsübertragung) ist eine Auflistung sämtlicher Beträge, die der Käufer an den Verkäufer oder der Verkäufer an Dritte zu zahlen hat (z.B. zeitanteilige Grundsteuern, oder evtl. Eigentümergemeinschafts-Beiträge = sog. HOA-Fees), aufgeführt.
Dies wird vom amerikanischen Notar bis zum Closing-Date nochmals überprüft. Der eigentliche Eigentumsübergang wird dann vom Notar der Title-Agency mit der vom Verkäufer vor einem deutschen oder amerikanischen Notar beglaubigten Grundstücksübertragungsurkunde (Warranty-Deed) an den Käufer, gegen Überlassung des kompletten (im amerikanischen Settlement-Statement genannten) Kaufpreises an den Verkäufer vollzogen. Der deutsche Käufer muss zum Closing allerdings nicht persönlich nach Florida reisen, sondern kann all dies mit unserer Hilfe von zu Hause aus erledigen.
Der Besitzübergang wird zum gleichen Tag (Closing Date) von der Title-Agency dem amerikanischen Grundbuchamt zur Eintragung ins US-Grundbuch („Public Records“) mitgeteilt und der US-Notar übersendet die verbrieften Dokumente sofort vorab per E-Mail elektronisch an Käufer und Verkäufer. Erst danach erhält der Verkäufer von der Title-Agency seinen Kaufpreis per Überweisung auf sein US-Konto. Nach weiteren zwei bis vier Wochen ist der neue Besitzer endgültig im US-Grundbuch eingetragen, und kann somit uneingeschränkt über sein alleiniges Eigentum verfügen.
Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Die White Sand Global Germany Inc. & Co. KG in München bietet weder die Vermittlung von Kapitalanlagegeschäften noch eine Anlageberatung an. Sie beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung von Informationen zu einzelnen Immobilienprodukten.